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Für Produzenten von Strom

Ihr Antrag um aktiven Stromanschluss

Stromproduzent ist jeder Betreiber einer am Stromnetz eines lokalen Verteilers angeschlossenen Produktionsanlage, der aus erneuerbaren und/oder herkömmlichen Quellen Energie erzeugt und sie ins Netz einspeist oder über das Netz austauscht.

Die Stadtwerke Brixen AG ist der Netzbetreiber, bei dem der Produzent das Gesuch um Anschluss der eigenen Produktionsanlage einreichen muss, falls sich die Anlage im Versorgungsgebiet von Stadtwerke Brixen AG, Konzessionär des Verteilungsdienstes, befindet.

Der Dienst für die Netzverbindung der Produktionsanlagen an die Stromnetze wird direkt von der Aufsichtsbehörde für Energie, Netze und Umwelt (ARERA) mit Beschluss ARG/elt 99/08 i.g.F. (Integrierter Text der aktiven Anschlüsse – TICA) geregelt.

Maßnahme 540/2021/R/EEL: Regelung des Datenaustausches zwischen Terna AG, Verteilerbetrieben und „Signifcant Grid User (SGU)“ für den Betrieb in Sicherheit des nationalen elektrischen Systems SEN

Die Maßnahme 540/2021/R/EEL (https://www.arera.it/it/docs/21/540-21.htm) regelt:

  1. die Verantwortungen für die Entwicklung und Instandhaltung der erforderlichen technischen Lösungen für den Datenaustausch zwischen Terna, dem Verteilerbetrieben und den Signifcant Grid User SGU zum Zwecke des Betriebes in Sicherheit der SEN (Sistema Elettirco Nazionale);
  2. die Zeitpläne für die Implementierung des Daten Austausches und die erforderlichen Anpassungen seitens der SGU;
  3. die entsprechenden Modalitäten zur Kostendeckung im Falle von Produktionsanlagen für elektrische Energie mit gleicher oder höherer Leistung als 1 MW, die mit den Mittelspannungsnetzen bereits verbunden oder zu verbinden sind.

Das Italienische Elektrotechnische Komitee (in der Folge: CEI) hat die Bereitstellung des Anhangs O zur Norm CEI 0-16 betreffend die technischen Vorschriften für den zentralen Betriebskontrolleur (in der Folge: CCI) und des Anhangs T zur selben Norm CEI 0-16 betreffend die technisch/funktionalen Voraussetzungen der Kommunikations-Interfaces der CCI-Vorrichtung vorgesehen.

Die Verpflichtung zur Installierung und Instandhaltung der CCI liegt in den Händen der Produzenten, welche die Produktionsanlagen betreiben.

Die Zeitpläne für die Anwendung unterscheiden sich:

  • nach „neuen Produktionsanlagen“ bzw. Anlagen zur Erzeugung von elektrischer Energie verbunden mit den Mittelspannungsnetzen, mit Leistung von 1 MW oder darüber, die innerhalb 1. Dezember 2022 in Betrieb genommen worden sind; die Produzenten installieren die Vorrichtungen gemäß Absatz 2.1 innerhalb des Datums der Inbetriebnahme der entsprechenden Produktionsanlagen und machen dem Verteilerbetrieb innerhalb des Datums der Aktivierung der Verbindung laut TICA3 davon Mitteilung;
  • nach „bestehenden Produktionsanlagen“ bzw. Produktionsanlagen von elektrischer Energie, die an die mittelspannungsnetze angebunden sind, mit Leistung vom 1 MW oder darüber, die innerhalb 30. November 2022 in Betrieb genommen wurden; die Produzenten passen die Produktionsanlagen, für welche sie verantwortliche sind. An, indem sie die Vorrichtungen wie unter Absatz 2.1. vorgesehen, installieren, und teilen innerhalb 31. Jänner 2024 die erfolgte Anpassung gemäß den vorgesehenen Vorgangsweisen dem Verteilerbetrieb mit.

Die Produzenten, welche die Anlagen angepasst und die unter Komma 4.3 vorgesehenen Obliegenheiten erfüllt haben, haben für jede Produktionsanlage, die gemäß Komma 2.1 angepasst wurden, Anrecht auf einen Forfait-Beitrag für die Anpassung gleich dem Produkt aus einem „Basis“-Grundwert von 10.000.- Euro und einem Koeffizienten von:

  1. 1 im Fall von Mitteilung über die erfolgte Anpassung innerhalb 31. März 2023;
  2. 0,75 im Fall von Mitteilung über die erfolgte Anpassung zwischen 1. April 2023 und 30. Juni 2023;
  3. 0,50 im Fall von Mitteilung über die erfolgte Anpassung zwischen 1. Juli 2023 und 30. September 2023;
  4. 0,25 im Fall von Mitteilung über die erfolgte Anpassung zwischen 1. Oktober 2023 und 31. Jänner 2024.

> Hier finden Sie das Schreiben, das an den Stromverteiler nach Abschluss der Anpassung zu richten ist: Formular

Weitere Informationen sind unter diesem Link des ARERA-Beschlusses verfügbar: https://www.arera.it/it/docs/21/540-21.htm

Anschlüsse

Laut oben genanntem Beschluss ARG/elt 99/08 (Integrierter Text der aktiven Anschlüsse – TICA) erfolgt die Verbindung auf unterschiedlichen Spannungsebenen je nach der ins Netz eingespeisten Leistung.

Bei Leistungen bis 100 kW muss die Verbindung in Niederspannung erfolgen; bei Leistungen zwischen 100 kW und 6.000 kW muss der Dienst für die Netzverbindung in Mittelspannung geleistet werden, und bei Leistungen über 6.000 kW erfolgt die Verbindung gewöhnlich in Hochspannung, es sei denn der Netzbetreiber (Stadtwerke Brixen) entscheidet anders. Bei Leistungen über 10.000 kW muss das Gesuch um Anschluss direkt an Terna Spa gerichtet werden.

Energiequellen

Ein Erzeuger kann sich erneuerbarer (wie im Beschlusses 387/03 näher erläutert) oder konventioneller Energiequellen bedienen.

Förderungen

Die Energieerzeugung anhand von Anlagen, die durch erneuerbare Energiequellen gespeist werden, wird vom Staat gefördert.

Selbstzertifizierung Produktionsanlagen

Autocertificazione: Regolamento di esercizio in parallelo con rete BT ASM Bressanone SpA di impianti di 
produzione

Beratung für die Produzenten

Die Stadtwerke Brixen AG bietet den Produzenten bei ihrer Tätigkeit und beim Anschluss an das Stromnetz Unterstützung an.

Für eine professionelle Beratung in Bezug auf die technischen und administrativen Aspekte, die für die Verbindung kennzeichnend sind, können sich die Erzeuger an die Stadtwerke Brixen AG wenden, wo sie Informationen z. B. über die notwendigen Unterlagen, den zeitlichen Ablauf der Arbeiten usw. erhalten können. Alle Aspekte der Projektierung müssen bereits vorab festgelegt werden.

Messdienst

Als Stromverteiler ist die Stadtwerke Brixen AG auch für den Messdienst zuständig.
Die Stadtwerke Brixen AG erledigt auf Anfrage des Produzenten den Messdienst der produzierten Energie gemäß Anhang A der Verordnung 654/2015/R/eel der ARERA.

Die Stadtwerke Brixen AG verwendet nur elektronische Zähler, welche fernverwaltet abgelesen werden. Im Falle von Zählerdefekten oder wenn ein Zähler über einen längeren Zeitraum nicht fernverwaltet abgelesen werden kann, kommen die nachstehenden Kriterien zur Anwendung.

Portal für Stromproduzenten

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