- Im Projekt müssen Art und Qualität des zur Verwendung vorgesehenen Materials mit Typen- oder Markenbezeichnung angegeben werden.
- Für den Anschluss an die öffentliche Abwasser-Kanalisierung und die Entsorgung des Regenwassers durch Versickerung im Untergrund ist außerdem nötig, das Projekt zur Entwässerung der Liegenschaften beizulegen.
- Abwasserplan: aufgrund der vorhandenen Koten ist eine entsprechende Geländevermessung durchzuführen und ein entsprechendes Längsprofil zur Genehmigung vorzulegen, damit die Einleitungskoten bestätigt werden können. Nach entsprechender Begutachtung und Freigabe durch die Stadtwerke Brixen AG können die Anschlüsse ausgeführt werden.
- Lageplan im Maßstab 1:100 oder 1:200 mit Koten, Leitungstrasse, Inspektionsschächten, Rückstauverschlüssen, Ölabscheider (siehe Beispiel Anschlussskizze 1)
- Regenwasserplan: Das Regenwasser muss mittels eines Regenwasserspeichers so weit wie möglich gespeichert und wiederverwendet (Grünflächenbewässerung, Sanitärzwecke) werden. Die Dimensionierung erfolgt laut Gemeindebauordnung. Für das restliche Regenwasser muss eine Sickeranlage errichtet werden. Für die Machbarkeit der Versickerung ist ein Gutachten von einem Geologen zu erstellen. Aufgrund der vorhandenen Koten ist eine entsprechende Geländevermessung durchzuführen und ein entsprechendes Längsprofil zur Genehmigung vorzulegen, damit die Einleitungskoten bestätigt werden können. Nach entsprechender Begutachtung und Freigabe durch die Stadtwerke Brixen AG können die Anschlüsse ausgeführt werden. Lageplan im Maßstab 1:100 oder 1:200 mit Koten, Leitungstrasse, Inspektionsschächten, Rückstauverschlüssen (siehe Beispiel Anschlussskizze 2)
- Kopie der Baukonzession
- Ermächtigung Dritter, falls erforderlich
- Sämtliche Lagepläne müssen georeferenziert laut Landeskoordinatensystem im DWG-Format oder als maßhaltiger Gesamtlageplan in pdf oder in Papierformat eingereicht werden.
- Unvollständige Anträge werden nicht angenommen.
- Sollten zusätzliche Informationen notwendig sein, wird sich ein Techniker der Stadtwerke Brixen AG mit dem Antragsteller in Verbindung setzen.
- Die Anschlussarbeiten an das öffentliche Trinkwassernetz führt ausschließlich die Stadtwerke Brixen AG durch.
Kontrolle und Abnahme
In allen Fällen muss der Antragsteller vor der Zuschüttung des Rohrgrabens die Stadtwerke Brixen AG verständigen, damit diese die Rohrverlegung vor dem Eindecken kontrollieren können. Die Stadtwerke Brixen AG prüft die Anlage und verfügt die Änderung vorschriftswidriger Ausführungen. Die Inbetriebnahme der Entwässerungsanlagen ist nur nach erteilter Bewilligung der Stadtwerke Brixen AG zulässig.
Übergabepunkt
Übergabepunkt und Eigentumsgrenze der Stadtwerke Brixen AG ist die Schachtmuffe im Anschlussschacht am öffentlichen Kanal der betreffenden Liegenschaft.