Wie erhalte ich einen Fernwärme-Neuanschluss in einer bereits erschlossenen Zone?
Stelle eine Anfrage und unterzeichne den Anschlussvertrag.
Sämtliche Arbeiten an der „Primärseite“ führt die Stadtwerke Brixen AG durch (oder Firmen in deren Auftrag). Alle hier anfallenden Kosten gehen zu Lasten der Stadtwerke Brixen AG. Sämtliche Primärinstallationen bleiben im Besitz der Stadtwerke Brixen AG.
Der Anschluss an das Leitungsnetz der Stadtwerke Brixen AG erfolgt über die Wärmeübergabestation. Diese liefert und installiert die Stadtwerke Brixen AG auf eigene Kosten. Die Stadtwerke Brixen AG schlägt die Art der Einbindung und evtl. Anpassungsarbeiten an der hausseitigen Anlage („Sekundärseite“) vor. Es ist Aufgabe des Kunden, diese Arbeiten ausführen zu lassen.
Die Stadtwerke Brixen AG erledigt die Arbeiten nach Projektplan.
Was kostet der Anschluss an Fernwärme?
Für den Anschluss an Fernwärme bezahlst du eine Anschlussgebühr.
Die Stadtwerke Brixen AG verlegt die Leitungen bis ins Haus und installiert dort eine Wärmeübergabestation mit Wärmemengenzähler, Regelungsventil und Steuerungseinheit für bis zu zwei Heizkreise und eine Warmwasserbereitung auf der Kundenseite.
Mit welchen Kosten außer den Anschlussgebühren muss ich rechnen?
Die Arbeiten auf Kundenseite (sekundärseitig) gehen zu deinen Lasten. Dazu gehört z. B. der hydraulische Anschluss deiner Anlage und die elektrischen Verkabelungsarbeiten der Pumpen, Mischer- und Steuerungsanlagen.
Muss ich mich bei einem Neubau gleich für Fernwärme entscheiden oder kann ich auch in einem späteren Moment umrüsten?
Der Anschluss an die Fernwärme ist in den versorgten Zonen jederzeit möglich. Da es sich bei einer Heizanlage um eine größere Investition handelt, ist es bei einem Neubau empfehlenswert, eine langfristige Entscheidung zu treffen.
Wie kann ich auf Fernwärme umsteigen?
Sofern dein Gebäude im Versorgungsgebiet von Fernwärme liegt, ist die Umrüstung einfach: Die Hauszuleitungen und die Fernwärmeübergabestation installiert die Stadtwerke Brixen AG.
Die Verbindungsleitungen ab der Wärmeübergabestation (Sekundäranschluss) sowie die notwendigen Adaptierungsarbeiten an deiner Heizungsanlage muss von einem Hydrauliker deines Vertrauens durchgeführt werden.
Ich wohne in einem Kondominium mit zentraler Heizungsanlage. Kann ich Fernwärme beziehen?
Bei mehreren Eigentümern muss sich die Mehrheit der Eigentümer für den Anschluss aussprechen. Die Formalitäten und die Vertragsabschlüsse erledigt der zuständige Verwalter.
Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus. Können hier auch mehrere Anschlussverträge gemacht werden?
Prinzipiell wird jede Immobilie nur einmal mit Fernwärmeleitungen erschlossen.
Wenn die technischen Voraussetzungen (getrennte Heizkreise, genügend Platz) vorhanden sind, besteht diese Möglichkeit, wobei die Realisierung individuell geplant werden muss.
Kann ich die Fernwärmeleitungen nur bis zur Grundstücksgrenze oder bis zu meinem Haus verlegen lassen und erst in ein paar Jahren meine Anlage an die Fernwärme anschließen?
Nein. Die Leitungen müssen im Winter gegen Einfrierung gesichert werden, was mit Aufwand und somit Spesen verbunden ist. Mit Unterzeichnung des Anschluss- und Wärmelieferungsvertrages verpflichtet sich der Kunde außerdem, innerhalb von 18 Monaten ab der erfolgten Leitungsverlegung Wärme aus dem Versorgungsnetz zu beziehen!
Wie hoch sind die Anschlussleistungen?
Die Anschlussleistung richtet sich nach der Größe und dem Wärmebedarf des Gebäudes.
Anschlussleistungen (Standard):
0–15 kW; 16–30 kW; 31–50 kW; 51–75 kW; 76–100 kW; 101–125 kW; 126–150 kW; 151–175 kW; 176–200 kW; 201–250 kW; 251–300 kW; 301–400 kW; 401–500 kW; 501–600 kW; 601–800 kW; 801–1000 kW; 1.001–1.500 kW; 1.501–2.000 kW
Wirkt sich die Anschlussleistung auf den Verbrauch aus?
Prinzipiell nicht. Allerdings muss die Anschlussleistung richtig dimensioniert sein, damit die Anlage effizient arbeiten und somit unnötige Kosten vermieden werden können.
Vorsicht! Zu geringe Anschlussleistungen bedeuten nicht nur eine ineffizient arbeitende Anlage sondern auch wahrscheinliche Engpässe in der Wärmeversorgung der Immobilie. Das heißt im Klartext: zu wenig Heizleistung im Winter = ein kaltes Haus!
Darf die bestehende Heizungsanlage (Kessel, Öfen, Gastherme usw.) weiterhin und zusätzlich betrieben werden ?
Ja. Beachte, dass laut Fernwärmeliefervertrag in jedem Fall die Mindestabnahme von 300kWh/kW Anschlussleistung in Rechnung gestellt wird. Zudem müssen bei bestehenden „alternativen“ Heizungsanlagen die geltenden Feuerschutzbestimmungen beachtet und die Effizienz der Fernwärmeversorgungsanlagen darf nicht beeinträchtigt werden. Weiters müssen diese Anlagen auch weiterhin gewartet werden (Kaminkehrer, Brennerservice, …).
Auch ist zu beachten, dass eine Demontage der bestehenden Anlagen zu einem späteren Zeitpunkt meistens kostenaufwendiger ist, als wenn sie direkt mit den Umbauarbeiten gemacht wird.
Was muss ich tun, wenn ein mit Fernwärme versorgtes Haus plötzlich leer steht? Ist die Lieferung einzustellen?
Ja, du musst dafür bei der Stadtwerke Brixen AG eine Abmeldung des Fernwärmelieferungsvertrags machen. Zudem ist sicherzustellen, dass die Übergabestation vor Frost geschützt bleibt. Zu diesem Zweck kann eine Entfernung der Station notwendig sein.
Beantrage dafür eine technische Änderung im Verteilernetz!
Wie lange verpflichte ich mich mit der Unterzeichnung des Wärmelieferungsvertrages?
Der Wärmelieferungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat jederzeit schriftlich gekündigt werden.