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Recyclinghof Brixen für Betriebe

Betriebliche Abfälle bzw. Sonderabfälle (u. a. auch von bäuerlichen Betrieben) dürfen nur mit gültigen Abkommen des Betriebes gemäß den Vorgaben der Recyclinghofbetriebsordnung am Recyclinghof Brixen angenommen werden.

Nach geltenden Rechtsvorschriften (Beschluss der Landesregierung vom 23.11.2009, Nr. 2813, Art. 2, Absatz 2) ist nicht privaten Nutzern der Zugang zu den Recyclinghöfen nur nach Unterzeichnung einer speziellen Konvention erlaubt, die dem Anhang B des oben genannten Beschlusses entspricht.

Voraussetzung für die Unterzeichnung der Konvention ist, dass dem nicht privaten Nutzer ein städtischer Reinigungsdienst unter seiner Identifikationsnummer zugewiesen wurde.

Für den Transport seiner dem Hausmüll gleichgestellten nicht gefährlichen Sonderabfälle muss der Erzeuger (Körperschaft oder Betrieb) unter der Kategorie 2-bis im Verzeichnis der Umweltfachbetriebe eingeschrieben sein oder alternativ seine Zugehörigkeit zu einem der folgenden Branchenverbände nachweisen, die mit der Autonomen Provinz Bozen entsprechende Vereinbarungen zur Vereinfachung ihrer Abfalltransporte unterzeichnet haben:

  • Landesverband der Handwerker
  • Südtiroler Vereinigung der Handwerker und Kleinunternehmen
  • Hoteliers- und Gastwirteverband Südtirol
  • Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol
  • Unternehmerverband Südtirol
  • Bauernbund
  • Bauernverband
  • Verband der Seniorenwohnheime Südtirol
  • Konsortium Südtiroler Wein
  • Verband der Selbstständigen Südtirols
  • Caritas Diözese Bozen Brixen
  • Landwirtschaftliche Genossenschaft Südtirols
  • Coopbund Alto Adige Südtirol

Auskünfte zur Eintragung im Verzeichnis der Umweltfachbetriebe unter der Kategorie 2-bis erteilt die: Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer Bozen – Verzeichnis Umweltfachbetriebe, Tel. 0471 945 556; umwelt@handelskammer.bz.it; albogestori.bolzano@pec.it

Die Abgabe von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (RAEE) durch Vertreiber und Installateure von Elektro- und Elektronikgeräten (AEE) sowie durch Betreiber von Servicestellen für solche Geräte kann dagegen nur dann erfolgen, wenn der Transporteur über eine Eintragung im Verzeichnis der Umweltfachbetriebe unter der Kategorie 3-bis sowie über die Transportdokumente gemäß dem MD Nr. 65 vom 08.03.2010 verfügt.

Die Stadtwerke Brixen AG bietet alternativ zur Abgabe beim Recyclinghof für nicht private Nutzer eine Abholung nicht gefährlicher Sonderabfälle am Sitz an, die in regelmäßigen Abständen oder einmalig erfolgen kann.
Auskünfte zu den Kosten und Modalitäten des Dienstes unter 0472 823 652 oder per E-Mail an umweltdienste@asmb.it

Hier findest du den Recyclinghof Brixen

Industriezone Brixen, Alfred-Ammon-Str. 24

Betriebsordnung des Recyclinghofs

Die Verordnung regelt die Art der Annahme, Lagerung und des Abtransports von Abfällen sowie die Führung des Recyclinghofs

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