Betriebliche Abfälle bzw. Sonderabfälle (u. a. auch von bäuerlichen Betrieben) dürfen nur mit gültigen Abkommen des Betriebes gemäß den Vorgaben der Recyclinghofbetriebsordnung am Recyclinghof Brixen angenommen werden.
Nach geltenden Rechtsvorschriften (Beschluss der Landesregierung vom 23.11.2009, Nr. 2813, Art. 2, Absatz 2) ist nicht privaten Nutzern der Zugang zu den Recyclinghöfen nur nach Unterzeichnung einer speziellen Konvention erlaubt, die dem Anhang B des oben genannten Beschlusses entspricht.