Voraussetzung für die Unterzeichnung der Konvention ist, dass dem nicht privaten Nutzer ein städtischer Reinigungsdienst unter seiner Identifikationsnummer zugewiesen wurde.
Für den Transport seiner Siedlungsabfälle muss der Erzeuger (Körperschaft oder Betrieb) unter der Kategorie 2-bis im Verzeichnis der Umweltfachbetriebe eingeschrieben sein oder alternativ seine Zugehörigkeit zu einem der folgenden Branchenverbände nachweisen, die mit der Autonomen Provinz Bozen entsprechende Vereinbarungen zur Vereinfachung ihrer Abfalltransporte unterzeichnet haben:
- Landesverband der Handwerker
- Südtiroler Vereinigung der Handwerker Kleinunternehmen
- Hoteliers- und Gastwirteverband Südtirol
- Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol
- Unternehmerverband Südtirol
- Bauernbund
- Bauernverband
- Verband der Seniorenwohnheime Südtirol
- Konsortium Südtiroler Wein
- Verband der Selbstständigen Südtirols
- Bund der Genossenschaft Südtirols
- Caritas Diözese Bozen Brixen
- Confcooperative Bozen
- Landwirtschaftliche Genossenschaft Südtirols
Auskünfte zur Eintragung im Verzeichnis der Umweltfachbetriebe unter der Kategorie 2-bis erteilt die: Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer Bozen – Verzeichnis Umweltfachbetriebe: Tel. 0471 945 556, umwelt@handelskammer.bz.it, albogestori.bolzano@pec.it.