Kundenportal

Stromrechnung

Du erhältst die Stromrechnung getrennt von den übrigen Diensten, die du evtl. bei der Stadtwerke Brixen AG in Anspruch nimmst.
Bei einem Stromanschluss unter 16,5 kW kommt die Rechnung alle zwei Monate. Bei einem Anschluss über 16,5  kW oder wenn du eine Produktionsanlage betreibst, erhältst du die Rechnung monatlich.

Die Stromrechnung beinhaltet den effektiven, von den Zählern fernabgelesenen Verbrauch. Trotzdem stellt die Stadtwerke Brixen AG die Rechnungen mit Vorbehalt auf Ausgleich aus.

Die  vereinfachte Rechnung, die so genannte „bolletta sintetica“, listet auf der ersten Seite alle wesentlichen Informationen auf: die technischen Angaben zur Lieferung, den verrechneten Zeitraum, die Ablesungen, den Gesamtverbrauch, die Gesamtsumme und die Zahlungsbedingungen.

Auf den nachfolgenden Seiten der Rechnung findest du die Detailinformationen.

Gut zu wissen

Wichtige Begriffe

In diesem Glossar findest du alle wichtigen Begriffen, die auf deiner Rechnung verwendet werden.

Das Layout

Die ARERA schreibt das Layout der Stromrechnung vor. Auf der ersten Seite findest du eine vereinfachte Zusammenfassung der Rechnungspositionen, auf den nachfolgenden Seiten stehen die Details. 

So bezahlst du die Rechnung

Die Stadtwerke Brixen AG stellt sämtliche Rechnungen mit Vorbehalt auf Ausgleich aus.

Die Bezahlung tätigst du einfach:

  • mittels Einzugsermächtigung „SDD“ (Dauerauftrag)
  • mit Bankerlagschein „freccia“ bei allen Bankschaltern in Italien (ohne Inkassogebühren bei den Schaltern der Raiffeisenkasse Eisacktal/Filiale Brixen)
  • mit Posterlagschein
  • mittels Internet-Banking (benutze dazu den auf der Rechnung angegebenen IBAN)

So bezahlst du die Rechnung in Raten

Beantrage die Ratenzahlung schriftlich vor Fälligkeit der Rechnung, andernfalls verlierst du dieses Anrecht.

Bist du in Zahlungsverzug?

Bei Zahlungsverzug muss die Stadtwerke Brixen AG laut Vorschrift der staatlichen Regulierungsbehörde ARERA zusätzlich zu den angefallenen Postspesen die Verzugszinsen in Höhe vom gültigen Leitzinssatz der EZB zuzüglich 3,5 % verrechnen.

Sollte die Rechnung nicht innerhalb der in der letzten Mahnung angegebenen Zahlungsfrist und gemäß der darin angegebenen Art und Weise beglichen werden, leitet die Stadtwerke Brixen AG das Verfahren zur Leistungsreduzierung bzw. Einstellung der Stromlieferung ein.

Die Leistungsreduzierung ist immer dann vorgesehen, wenn die Abnahmestelle mit einem elektronischen Zähler ausgestattet ist und eine Vertragsleistung bis 30 kW hat. Nach 15 Tagen ab dem Datum der Leistungsreduzierung kann die Stadtwerke Brixen AG die Leistung auf 0% stellen, wenn die offenen Positionen nicht beglichen werden. Abnahmestellen mit einer Vertragsleistung, die größer oder gleich 35 kW ist, können nicht reduziert werden und werden im Falle von Zahlungsverzug nach erfolgloser Mahnung sofort abgeschaltet.

Die Kosten für die Leistungsreduzierung sowie für die Einstellung der Stromlieferung und einer eventuellen Wiederaufnahme der Lieferung gehen zu Lasten des Kunden.

Für Online-Rechnung gibt's einen Skonto

Stromkunden, die ihre Rechnung nicht per Post in Briefform, sondern online per E-Mail bzw. im Online-Kundenportal erhalten und sich für einen direkten Abbuchungsauftrag für die Zahlung der Rechnung entscheiden, kommen in den Genuss eines jährlichen Skontos.

Für den Erhalt der Online-Rechnung musst du im Kundenportal der Stadtwerke Brixen AG registriert sein.

Beantrage deine Registrierung direkt beim Online-Kundenportal oder bei einem der Kundenschalter der Stadtwerke Brixen AG.

Beantrage dann den Umstieg von Papier- auf Online-Rechnungen in deinem persönlichen Kundenbereich unter „Rechnungen“.

Die Tarifzeiten

Laut Beschluss Nr. 181/06 der staatlichen Regulierungsbehörde ARERA und nachfolgende Änderungen und Ergänzungen gibt es folgende Tarifbereiche, differenzierte Preise für den Stromverbrauch vorsehen.
Dies soll der Tatsache Rechnung tragen, dass die elektrische Energie in Zeiten höheren Bedarfes (Zeitzone „F1“) teurer ist als in Zeiten geringerer Nachfrage (Zeitzonen „F2“ und „F3“).

  • Tarifbereich F1: Montag–Freitag 8–19 Uhr
  • Tarifbereich F2: Montag–Freitag 7–8 Uhr und 19–23 Uhr sowie Samstag 7–23 Uhr
  • Tarifbereich F3: Montag–Samstag 00–7 und 23–24 Uhr und Sonntag und Feiertage 00–24 Uhr. Als Feiertage gelten: 1. Jänner, 6. Jänner, Ostermontag, 25. April, 1. Mai, 2. Juni, 15. August, 1. November, 8. Dezember, 25. Dezember, 26. Dezember.

Die Fernsehgebühr

Gemäß dem Stabilitätsgesetz 2016 ist auch die Stadtwerke Brixen AG als Stromverkäufer dazu verpflichtet, die RAI-Fernsehgebühr direkt über die Stromrechnung einzuziehen und den Betrag an die Agentur der Einnahmen weiterzugeben. Die Information, wer steuerpflichtig ist, erhält die Stadtwerke Brixen AG von der Agentur der Einnahmen.

Beschwerden

Die Stadtwerke Brixen AG ist stets bemüht, die Dienste zur vollständigen Zufriedenheit der Kunden auszuführen.
Sollte es trotzdem Grund für eine Beschwerde geben, bitten wir darum, uns dies in schriftlicher Form mitzuteilen.

Wir geben innerhalb von 20 Arbeitstagen eine Rückmeldung.

Sofern unserer Antwort nicht zufriedenstellt, kann der von der staatlichen Regulierungsbehörde ARERA vorgesehene Schlichtungsdienst in Anspruch genommen werden.

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