In der Dienstleistungscharta beschreibt die Stadtwerke Brixen AG die Standards und Qualitätsparameter der angebotenen Telekommunikationsdienste, ungeachtet der spezifischen Bestimmungen des Vertrages.
Die Charta wurde in Übereinstimmung mit den allgemeinen Grundsätzen der Richtlinie des Ministerpräsidenten vom 27. Januar 1994 mit dem Inhalt „Grundsätze über die Erbringung von öffentlichen Dienstleistungen“ und laut den Beschlüssen der Regulierungsbehörde für Kommunikation (Autorità per le Garanzie nelle Comunicazioni) n.179/03/CSP, n.131/06/CSP, n.156/23/CONS, n.244/08/CSP und n.79/09/CSP entworfen.