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Kläranlagen

Die häuslichen Abwässer müssen in die Kanalisation eingeleitet werden, wenn sie weniger als 200 Meter von der Kanalisation entfernt sind und dies aufgrund der Bodenneigung und -beschaffenheit möglich ist. Sind diese Bedingungen nicht gegeben, ist die Errichtung einer Klärgrube Pflicht.

Für die Errichtung einer Klärgrube benötigst du folgende Unterlagen:

  • Projekt zur Entwässerung der Liegenschaften samt Anschlussskizzen. Im Projekt muss der Typ der Kleinkläranlage gemäß den Normen UNI EN 12566 angegeben werden (siehe Rundschreiben Nr. 3/08 – Dekret Landeshauptmann vom 21.01.2008, Nr. 6).
  • Nach entsprechender Begutachtung und Freigabe durch die Stadtwerke Brixen AG können die Anschlüsse ausgeführt werden.
  • Sämtliche Lagepläne müssen georeferenziert laut Landeskoordinatensystem im DWG-Format oder als maßhaltiger Gesamtlageplan in pdf oder in Papierformat eingereicht werden.
  • Kopie der Baukonzession Ermächtigung Dritter, falls erforderlich

Die Projekte müssen des weiteren gemäß der Hygieneverordnung und der Bauordnung der Gemeinde ausgearbeitet und abgefasst werden.

Tarif für den Dienst zur Entnahme und Entsorgung der Schlämme der individuellen Entsorgungssysteme (Klärgruben)

Bei der Tarifberechnung nehmen wir Bezug auf den Beschluss der Landesregierung der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol vom 7. Juli 2020, Nr. 491.

Der Tarif wird für jede einzelne Entnahme und Entsorgung des Klärschlamms angewendet, wobei eine Mindesthäufigkeit der Entleerung festgelegt wird.

Die Formel zur Berechnung des Tarifs für die Entnahme und Entsorgungsdienst ist wie folgt festgelegt:

Tk = Fk + Vk * dk

Tk = Tarif
Fk = Grundgebühr für jede einzelne Entnahme und Entsorgung
Vk = gesamtes Nutzvolumen der Klärgrube in m³
dk = variabler Koeffizient pro m³ Nutzvolumen der Klärgrube

Die Klärgruben werden periodisch nach einer festgelegten Mindestentleerungshäufigkeit entleert. Die Mindesthäufigkeit der Entleerung (H) errechnet sich aus dem Gesamtnutzvolumen der Klärgrube (Vk), dividiert durch die Anzahl der Einwohnerwerte (EW), die an das individuelle Entsorgungssystem angeschlossen sind, multipliziert mit dem mittleren Klärschlammvolumen, das in einem Jahr pro Einwohner anfällt. Letztgenannter Faktor wurde von der Landesregierung mit 0,18 beziffert (H = Vk/(EWx0,18)).

Die Entleerung erfolgt auf Anweisung der Stadtwerke Brixen AG durch die beauftragte Firma und wird im Bedarfsfall von den Mitarbeitern der Stadtwerke Brixen AG betreut bzw. überwacht.

Solltest du vor der geplanten Mindestentleerungshäufigkeit eine Entleerung wünschen, kannst du dies jederzeit schriftlich beantragen: kundenportal@asmb.it

In den Gemeinden Brixen, Vahrn, Klausen, Franzensfeste, Lüsen, Mühlbach und Rodeneck werden die effektiven Kosten für die Entleerung und für die Entsorgung sowie eine zusätzliche Bearbeitungs- und Verwaltungsgebühr verrechnet. Die Verwaltungsgebühr wird auf Vorschlag der Stadtwerke Brixen AG vom Gemeinderat festgelegt.

In der Gemeinde Natz-Schabs wird die Abwassergebühr analog zum häuslichen Abwasser gemäß Trinkwasserverbrauch verrechnet und vom Gemeinderat festgelegt.

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