Die häuslichen Abwässer müssen in die Kanalisation eingeleitet werden, wenn sie weniger als 200 Meter von der Kanalisation entfernt sind und dies aufgrund der Bodenneigung und -beschaffenheit möglich ist. Sind diese Bedingungen nicht gegeben, ist die Errichtung einer Klärgrube Pflicht.
Für die Errichtung einer Klärgrube benötigst du folgende Unterlagen:
- Projekt zur Entwässerung der Liegenschaften samt Anschlussskizzen. Im Projekt muss der Typ der Kleinkläranlage gemäß den Normen UNI EN 12566 angegeben werden (siehe Rundschreiben Nr. 3/08 – Dekret Landeshauptmann vom 21.01.2008, Nr. 6).
- Nach entsprechender Begutachtung und Freigabe durch die Stadtwerke Brixen AG können die Anschlüsse ausgeführt werden.
- Sämtliche Lagepläne müssen georeferenziert laut Landeskoordinatensystem im DWG-Format oder als maßhaltiger Gesamtlageplan in pdf oder in Papierformat eingereicht werden.
- Kopie der Baukonzession Ermächtigung Dritter, falls erforderlich
Die Projekte müssen des weiteren gemäß der Hygieneverordnung und der Bauordnung der Gemeinde ausgearbeitet und abgefasst werden.