Der Fernwärmetarif ist zu 75 % an den Erdgaspreis gebunden, den die staatliche Regulierungsbehörde für Strom und Gas periodisch festlegt. Der Wärmepreis beinhaltet die Spesen für Transport und Messdienst sowie die Spesen für Energie. Diese werden monatlich auf der Basis der Einkaufskosten für den Rohstoff zur Wärmeerzeugung angepasst.
Bei einer angeschlossenen Fernwärme-Leistung über 100 kW erhältst du die Rechnung monatlich, bei einer Fernwärme-Leistung bis 100 kW alle zwei Monate.
Die Stadtwerke Brixen AG stellt nur die effektiv verbrauchte Energiemenge in kWh in Rechnung, wobei die Abschläge für Verbräuche ab 100.000 kWh und Abschläge für tiefere Rücklauftemperaturen bei jeder Rechnung berücksichtigt werden. Die Berechnung des Ausgleichs für die Mindestabnahme erfolgt mit der Abschlussrechnung je Verrechnungszyklus. Die Grundgebühr für die Sekundärzähler wird bei jeder Rechnungslegung berücksichtigt.