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Qualitätsstandards

Die Regulierungsbehörde ARERA (Regulierungsbehörde für Energie, Netze und Umwelt) legt in den Einheitstexten zur kommerziellen Qualität RQCT (Beschluss 661/2018/2018/tlr) und zur technischen Qualität RQTT (Beschluss 548/2019/R/tlr) Qualitätsstandards fest.

Dabei wird zwischen generellen und spezifischen Qualitätsstandards unterschieden. Die generellen Qualitätsstandards beziehen sich auf die Gesamtheit der Leistungen, die spezifischen Qualitätsstandards beziehen sich auf die spezifische Einzelleistung zugunsten jedes einzelnen Kunden.

Für die fehlende Einhaltung der spezifischen Qualitätsparameter, die dem Betreiber anlastbar sind, sind folgende automatische Entschädigungen zugunsten des Kunden vorgesehen:

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