Die Primärenergiefaktoren für die Umrechnung der an den Übergabestellen des Fernwärmenetzes zugeführten thermischen Energie drückt die Menge an Primärenergie aus, die das Fernwärmesystem verbraucht, um den Endkunden mit einer Einheit Nutzwärme zu versorgen.
Dieser Faktor ist für den Energieausweis von Gebäuden relevant, die mit Fernwärme versorgt werden. Der Ministerialerlass vom 26. Juni 2015/Mindestanforderungen sieht vor, dass die Betreiber von Fernwärmeanlagen mit einer Bescheinigung die Primärenergiefaktoren der Wärmeenergie nachweisen müssen, die sie an die Übergabepunkte der von ihnen verwalteten Fernwärmenetze liefern.
Bis zur Veröffentlichung der entsprechenden Zertifizierungsprogramme ist es erlaubt, die von den Betreibern der Fernheizwerke angegebenen und veröffentlichten Umrechnungsfaktoren zu verwenden.