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Gebührenreduzierung der Hausabfälle für Nicht-Haushalte 2021

Genehmigung der Reduzierung der Gebühr für die Bewirtschaftung der Hausabfälle – Jahr 2021 – für Nicht-Haushalte aufgrund des COVID-19-Notstands

Gemäß Artikel 6 Absatz 1 des Gesetzesdekrets vom 25. Mai 2021, Nr. 73, wird, im Verhältnis zum Andauern des epidemiologischen Covid-19-Notstands und mit dem Ziel der Milderung der finanziellen Auswirkungen auf jene wirtschaftlichen Kategorien, die von den obligatorischen Schließungen oder von den Einschränkungen in der Ausübung der jeweiligen Tätigkeiten betroffen sind, ein Fond für die Reduzierung der Gebühr für die Bewirtschaftung der Hausabfälle eingerichtet. Für die Gemeinde Brixen beläuft sich dieser Fond auf 189.354,00 Euro.

Mit den Beschlüssen Nr. 284/2021 und 285/2021 legte der Gemeindeausschuss die Kriterien für die gleichmäßige und proportionale Verteilung dieses Fonds an alle Rechtsubjekten fest, die im Vergleich zum Vorjahr einen Gesamtumsatzrückgang von mindestens 30 % verzeichnet haben.

In der Anlage finden Sie die Formulare mit den notwendigen Informationen, um die Ermäßigungen in Anspruch zu nehmen.

Für jegliche weitere Informationen können Sie sich an das Steueramt der Gemeinde Brixen (Herrn Siro Dalla Ricca, Tel. 0472 062043, PEC tributi.bressanone@legalmail.it) oder an die Kundenabteilung der Stadtwerke Brixen AG (0472 823550) wenden.

Die Anträge sind innerhalb des 30.09.2021 ausschließlich mittels PEC an folgende zertifizierte E-Mail-Adresse zu richten: tributi.bressanone@legalmail.it.

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