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Steuern auf elektrische Energie

Mit den beiden Erlassen des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen vom 30.12.2011 (veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 304 vom 31.12.2011) wurden die kommunalen und provinziellen Zuschläge in Regionen mit Normalstatut abgeschafft. Infolgedessen wurde der Steuersatz neu festgelegt, um die gleichen Verbrauchsteuereinnahmen aufrechtzuerhalten.

Die kommunalen und provinziellen Zusatzsteuern für die Regionen mit Sonderstatut und für die autonomen Provinzen wurden zum 1. April 2012 durch das Gesetzesdekret Nr. 16 vom 2.3.2012 aufgehoben. Art. 4, Abs. 10 dieses Dekrets sieht vor, dass die Regionen mit Sonderstatut und die Autonomen Provinzen Trient und Bozen mit den Mitteln, die aufgrund des geringeren Beitrags dieser Regionen zu den öffentlichen Finanzen gemäß Abs. 11 eingezogen werden, den Verlust an Einnahmen für die Gebietskörperschaften ausgleichen müssen.

Mit dem Gesetz (26. April 2012, Nr. 44) zur Umwandlung des Gesetzes 2/3/2012 Nr. 16 wurden die Verbrauchsteuern auf Strom für die „Sonstige Verwendung“ geändert, die in den beiden Erlassen des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen vom 30. Dezember 2011 formuliert worden waren.

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