a. Voraussetzungen für Sozialbonus für wirtschaftliche Bedürftigkeit:
- Haushaltskunde mit aktivem Stromliefervertrag in Familiengemeinschaft mit maximal 3 zulasten lebenden Kindern mit einem ISEE-Indikator von höchstens 9.530 €;
- Haushaltskunde mit aktivem Stromliefervertrag in Familiengemeinschaft mit mindestens 4 zulasten lebenden Kindern (Großfamilie) mit einem ISEE-Indikator von höchstens 20.000 €;
- Haushaltskunde mit aktivem Stromliefervertrag in Familiengemeinschaft mit Bezug des “Reddito di cittadinanza” oder “Pensione di cittadinanza”.
Seit 1. Jänner 2021 werden alle Sozialboni für wirtschaftliche Bedürftigkeit, einschließlich des Strombonus, automatisch an anspruchsberechtigte Kunden/Familiengemeinschaften anerkannt, ohne dass diese einen Antrag stellen müssen.
Der Kunde/die Familiengemeinschaft muss bei der INPS nur jedes Jahr die Ersatzerklärung „Dichiarazione Sostitutiva Unica“ (DSU) vorlegen, um die ISEE-Bescheinigung für die verschiedenen subventionierten Sozialleistungen zu erhalten.
b. Voraussetzungen für Sozialbonus aufgrund körperlicher Benachteiligung:
Anrecht auf den Sozialbonus haben Haushaltskunden, in deren Haushalt schwer kranke Personen leben, die zur Lebenserhaltung elektromedizinische Geräte benutzen müssen.
Informationen zur Inanspruchnahme des Sozialbonus wegen körperlicher Beeinträchtigung erhält der Kunde bei seiner Wohnsitzgemeinde.
Kundinnen und Kunden aus Brixen wenden sich für die Inanspruchnahme des Sozialbonus direkt an ein Patronat. Das für den Antrag notwendige Formular ist auf der Website der Regulierungsbehörde, www.arera.it, abrufbar.
Benötigte Unterlagen für das Ausfüllen des Formulars:
- Stromliefervertrag (siehe Stromrechnung)
- Bescheinigung der physischen Notlage seitens des Sanitätsbetriebs
- Kopie Ihres Ausweises
- Die ISEE-Bescheinigung ist nicht erforderlich.